„Das Tragische an jeder Erfahrung ist,
dass man sie erst macht, nachdem man sie gebraucht hätte.“
Friedrich Nietzsche (1844-1900)
Die Bauphase
Dies ist natürlich die aufregendste Phase für Sie als Bauherr, denn jetzt geht es endlich los. Dies gilt sowohl im positiven Sinne, denn Sie sehen wie Ihr Eigenheim, Ihre Immobile, Ihr Projekt erschaffen wird und wie die Materialien, die Sie ausgesucht haben, wirken. Als auch im negativen Sinne, denn jetzt gilt es, die Theorie in die Praxis umzusetzen, und am besten so, wie Sie es sich vorgestellt, geplant, bemustert und in den Verträgen vereinbart haben. Bei den meisten Firmen gilt der Grundsatz ‚wer schreibt, der bleibt‘, was auch zu Ihrem Grundsatz werden sollte, denn an das, was mündlich vereinbart wurde, kann oder will sich später keiner mehr erinnern, wenn es ans Eingemachte geht.
Wenn etwas in der Bauphase anders läuft als geplant, werden Sie beispielsweise sagen:
- „Ja, aber wir haben das doch ausgemacht.“
- „Das finde ich aber nicht fair.“
- „Laut Internetrecherchen ist das aber falsch, was Sie da gemacht haben.“
- „Im Internet kann ich diese Materialien aber billiger bestellen.“
- etc.
Die Argumente der Baufirmen sind dann oft:
- „Wo im Vertrag steht denn das?“
- „Vertrag ist Vertrag!“
- „Wir haben das schon immer so gemacht. 30 zufrieden Kunden können das bestätigen!“
- „Wir bestellen aber nicht im Internet. Unsere Materialien sind hochwertig!“
- etc.
Sie haben meistens das nachsehen, da Sie in der Regel weniger Argumente als die Baufirmen haben.
Tipp aus der Praxis:
Bei einem Bauvorhaben, bei dem ich hinzugerufen wurde, bestand der ganze Rohbauvertrag aus nur drei Seiten, wovon eine Seite das Deckblatt und die letzte Seite der Zahlungsplan war. Somit wurde der komplette Rohbau eines 240m²- Hauses, auf einem einzigen DIN-A4-Blatt beschrieben. Eine zusätzliche Baubeschreibung (BBS) existierte nicht, nur ein paar rudimentär gezeichnete Pläne.
Bei jedem diskussionswürdigem Detail verwies die Baufirma mit den Worten ‚Wo steht denn das?‘ auf den mageren Vertrag. Vertraglich gesehen hatte die Baufirma recht, denn von einer ‚kapillarbrechenden Schicht‘ beispielsweise stand tatsächlich nichts im Vertrag. In Deutschland ist jedoch fast alles in der DIN geregelt, an die sich jede ausführende Firma zu halten hat. Allerdings argumentieren manche Baufirmen dann, dass dies eine Richtlinie und kein Gesetz sei, weshalb sie sich nicht daran zu halten haben. Wenn Sie allerdings in der Angebotsphase darauf bestanden haben, dass die Sätze:
- Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik (u. a. die DIN)
- Ausführung in hochwertiger Qualität
eingefügt wurden, haben Sie zwei übergeordnete und schlagkräftige Argumente, die Sie immer anbringen können.
Bei o. g. Bauvorhaben ging so ziemlich alles schief, was nur schiefgehen konnte, da im Vorfeld viele Fehler aus mangelnder Erfahrung, seitens der Bauherren, gemacht wurden.
Fehlt Ihnen Erfahrung, dann besorgen Sie sich diese durch Bücher oder indem Sie einen Fachmann beauftragen, der Sie durch die jeweiligen Phasen begleitet.
Ein Bauvorhaben ist, anders als ein Auto am Fließband zu erstellen, ein individuelles Projekt, für das es kein Pauschalrezept gibt. Also seien Sie wissbegierig, hinterfragen Sie alles, seien Sie über alles informiert und organisieren Sie, damit Sie stets wissen wer, was, bis wann und mit wem macht.
Meine Bauherrencheckliste gibt es kostenlos zum download unter: www.christophpolder.de
Ihr